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Donnerstag, 7. Oktober 2010

Firmengeheimnisse auf dem USB-Stick sind nicht gut

Das Landgericht Hof verurteilt einen Wirtschaftsingenieur wegen des Verrats von Betriebsgeheimnissen. Er hatte Daten seines Arbeitgebers an die Konkurrenz verkaufen wollen. Doch die spielte nur zum Schein mit.

Hof - Es dürfte nicht allzu oft geschehen, dass ein Richter sein Urteil als "Geschenk" bezeichnet. Doch genau so wollte es Eik Launert, der Vorsitzende Richter der dritten Kammer am Landgericht Hof verstanden wissen, als er am Schluss einer Berufungsverhandlung gegen einen 32-jährigen Wirtschaftsingenieur die vom Amtsgericht verhängte Geldstrafe um ein Drittel kürzte. Statt 140 Tagessätze zu je zehn Euro muss der Mann nun nur noch 90 Tagessätze bezahlen. Das spart ihm nicht nur Geld, sondern ermöglicht ihm auch wieder eine berufliche Zukunft. Denn 90 Tagessätze liegen genau unter der Grenze, ab der Vorstrafen in einem polizeilichen Führungszeugnis aufgeführt werden. Mit einem Eintrag wegen des "Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen" hätte der 32-Jährige wohl sobald auf keine verantwortliche Stelle mehr hoffen können.

Vor zwei Jahren war der Mann noch bei einem Familienunternehmen im Westen Oberfrankens beschäftigt, das sich erfolgreich auf die Behandlung von Oberflächen, zum Beispiel der Schaufeln von Flugzeugturbinen, spezialisiert hatte. Durch seine Tätigkeit bekam der Mann Zugang zu Kundendaten und internen Preiskalkulationen sowie zu Daten über neue Produktionsverfahren, die kurz vor der Patentierung standen.

Zusammen mit einem Bekannten - so die Überzeugung des Amtsgerichts - hatte der Angeklagte im November 2008 beschlossen, sein Insiderwissen zu Geld zu machen. Beide boten die geheimen Daten Mitbewerbern ihres Arbeitgebers an. Während die erste Firma dankend abwinkte, zeigte sich ein zweites Unternehmen geneigt, für die Geheimnisse des Konkurrenten 10 000 Euro auf den Tisch zu legen.

Zum Abschluss kam es jedoch nicht, da man sich in der Branche gut kennt und schätzt. Der vermeintliche Interessent gab dem Arbeitgeber des Wirtschaftsingenieurs einen Hinweis, welch schräger Vogel da bei ihm im Nest sitze. Bei einer Durchsuchung fand die Polizei die sensiblen Daten, die der Mann aus dem Unternehmen mitgenommen hatte. Ein kleiner USB-Stick hatte ihm dafür völlig genügt.

Mit den 140 Tagessätzen sei er bei der ersten Instanz noch gut weggekommen, kommentierte Richter Eik Launert. Dass es in der Berufungsverhandlung , wie angestrebt, zu einem Freispruch kommen würde, sei kaum vorstellbar. Ein Geständnis hatte der Ingenieur in der Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht abgelegt. Dies reichte er nun zumindest in indirekter Form nach. Nach Beratung mit seinem Rechtsanwalt verlangte der 32-Jährige nicht mehr eine Aufhebung des Schuldspruchs, sondern beschränkte sein Berufung auf das Strafmaß. Weil damit eine aufwendige Verhandlung mit einigen Zeugenbefragungen hinfällig wurde, brachte dies schließlich eine Senkung der Strafe unter das für ein Führungszeugnis relevante Maß. Auch wenn von Reue und Schuldeinsicht nicht die Rede sein könne, so Richter Launert, müsse man dem Mann doch zugute halten, dass es sich um seine erste Straftat gehandelt habe.

Wenig Begeisterung fanden die Richter mit ihrem "Geschenk" bei der Anklagebehörde. Staatsanwalt Dr. Andreas Cantzler hatte in seinem Plädoyer darauf hingewiesen, dass es sich beim Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen um ein schweres Delikt handle, das nicht umsonst mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werde. Durch den Vertrauensbruch eines einzelnen Täters könnten ganze Unternehmen mit vielen Arbeitsplätzen zerstört werden.

quelle: http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/ofrbay/art2389,1349417
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